Produkte Hersteller Shop Über uns Kontakt

A.G.B. – Allgemeine Geschäftsbedingungen der EPV Components AG

1. Allgemeines

1.1
Ein Vertrag kommt durch eine schriftliche Offerte, eine Auftragsbestätigung oder spätestens durch unseren Versand und die Rechnungsstellung zu Stande. Mit der Annahme der Ware gelten unsere Bedingungen als anerkannt. Abweichende Bedingungen bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung.

1.2
Bestellungen sind für die EPV Components erst verbindlich, wenn sie ihre Annahme schriftlich bestätigt hat.

 

1.3
Irrtümer und Druckfehler bei Preisen und technischen Angaben sowie Modelländerungen bleiben vorbehalten.

2. Preise

Die Preise verstehen sich rein netto (exkl. MwSt.) zuzüglich Transport- und Verpackungskosten, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Die EPV Components behält sich jedoch eine Preisanpassung als Folge konkreter Kostensteigerungen (z.B. Lohn- und Materialkosten, Währungsveränderungen) vor.

3. Lieferfrist

Alle am Lager vorhandenen Artikel werden Kunden in der Schweiz in der Regel am nächsten Arbeitstag zugestellt. Sollte ein Artikel nicht oder nicht in ausreichender Menge verfügbar sein, erhält der Kunde eine Teillieferung und eine Auftragsbestätigung mit dem voraussichtlichen Termin für die Restlieferung.

4. Versand

Sämtliche Lieferungen erfolgen auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Die EPV Components behält sich das Recht vor, gegen Vorauszahlung oder Nachnahme zu liefern. Beanstandungen betreffend Beschädigung, Verspätung oder Verlust sind der EPV Components vom Empfänger innerhalb von 8 Tagen nach Eingang der Sendung anzumelden; Beanstandungen über allfällige schlechte Verpackung, oder Beschädigung der Verpackung, am Tag des Wareneingangs. (Annahmeverweigerung bei Paketdienst oder beim Spediteur).

5. Materialrücksendungen

Rücksendungen werden nur nach vorgängiger ausdrücklicher Zustimmung akzeptiert. Die Artikel müssen in einwandfreier Originalverpackung, vollständig, funktionstüchtig und unbeschädigt an die EPV Components retourniert werden. Der Retoursendung muss eine Lieferschein- oder Rechnungskopie, worauf der Grund der Rücksendung vermerkt ist, beigelegt werden. Unvollständige, verklebte oder beschädigte Materialrücksendungen werden nicht akzeptiert. Für die Aufwendungen einer Wiederinstandstellung werden die vollen Kosten zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr von CHF 30.- (kumulativ) von der Gutschrift abgezogen, bzw. belastet.

6. Zahlungen

Die Rechnungen sind innerhalb der auf der Auftragsbestätigung vereinbarten Frist rein netto zahlbar, ohne jeden Abzug. Für verspätete Zahlungen wird ein bankenüblicher Verzugszins berechnet.

7. Eigentumsvorbehalt.

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Rechnungsguthabens im Eigentum der EPV Components.

8. Garantie

EPV Components übernimmt während 24 Monaten ab Lieferung die Garantie für nachweisbare Material- und Fabrikationsfehler. Erweist sich die Lieferung bei der Abnahme nicht als vertragsgemäss, so hat der Kunde der EPV Components Gelegenheit zu geben, die Mängel zu beheben oder er kann Ersatzlieferung verlangen. Von der Garantie ausgeschlossen sind Schäden infolge natürlicher Abnützung, höherer Gewalt, Missachtung von Betriebsvorschriften, sowie Eingriffe des Kunden oder Dritter in Geräte der EPV Components ohne deren schriftliche Zustimmung. Die EPV Components übernimmt keinerlei Haftung für Schäden irgendwelcher Art, die durch den Einbau oder die Anwendung ihrer Hersteller oder deren Teile entstanden sind.

9. Annullierungen

Die Annullierungen von Bestellungen sind nur mit schriftlicher Zustimmung der EPV Components möglich. Kosten, die bereits entstanden sind oder Preiserhöhungen zufolge Bestellungsreduktion, sind vom Besteller zu übernehmen. Die Teillieferungen eines Abrufauftrages sind innerhalb der vereinbarten Frist abzurufen, andernfalls wird die EPV Components die entsprechenden Lieferungen und die Rechnungsstellung veranlassen.

10. Anwendbares Recht / Erfüllungsort und Gerichtsstand.

In jedem Falle gilt unter Ausschluss ausländischen Rechts nur Schweizer Recht. Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Vertragsteile ist CH-6300 Zug.