A.G.B. – Allgemeine Geschäftsbedingungen der EPV Components
AG
1. Allgemeines
1.1
Ein Vertrag kommt durch eine schriftliche Offerte, eine
Auftragsbestätigung oder spätestens durch unseren Versand und
die Rechnungsstellung zu Stande. Mit der Annahme der Ware gelten
unsere Bedingungen als anerkannt. Abweichende Bedingungen
bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung.
1.2
Bestellungen sind für die EPV Components erst verbindlich, wenn
sie ihre Annahme schriftlich bestätigt hat.
1.3
Irrtümer und Druckfehler bei Preisen und technischen Angaben
sowie Modelländerungen bleiben vorbehalten.
2. Preise
Die Preise verstehen sich rein netto (exkl. MwSt.) zuzüglich
Transport- und Verpackungskosten, sofern nichts anderes
vereinbart wurde. Die EPV Components behält sich jedoch eine
Preisanpassung als Folge konkreter Kostensteigerungen (z.B.
Lohn- und Materialkosten, Währungsveränderungen) vor.
3. Lieferfrist
Alle am Lager vorhandenen Artikel werden Kunden in der Schweiz in der
Regel am nächsten Arbeitstag zugestellt. Sollte ein Artikel
nicht oder nicht in ausreichender Menge verfügbar sein, erhält
der Kunde eine Teillieferung und eine Auftragsbestätigung mit
dem voraussichtlichen Termin für die Restlieferung.
4. Versand
Sämtliche Lieferungen erfolgen auf Rechnung und Gefahr des
Kunden. Die EPV Components behält sich das Recht vor, gegen
Vorauszahlung oder Nachnahme zu liefern. Beanstandungen
betreffend Beschädigung,
Verspätung oder Verlust sind der EPV Components vom Empfänger
innerhalb von 8 Tagen nach Eingang der
Sendung anzumelden; Beanstandungen über allfällige schlechte
Verpackung, oder Beschädigung der Verpackung, am Tag des
Wareneingangs. (Annahmeverweigerung bei Paketdienst oder beim
Spediteur).
5. Materialrücksendungen
Rücksendungen werden nur nach vorgängiger ausdrücklicher
Zustimmung akzeptiert.
Die Artikel müssen in einwandfreier Originalverpackung,
vollständig, funktionstüchtig und unbeschädigt an die EPV
Components retourniert werden. Der Retoursendung muss eine
Lieferschein- oder Rechnungskopie, worauf der Grund der
Rücksendung vermerkt ist, beigelegt werden. Unvollständige,
verklebte oder beschädigte Materialrücksendungen werden nicht
akzeptiert. Für die Aufwendungen einer Wiederinstandstellung
werden die vollen Kosten zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr von
CHF 30.- (kumulativ) von der Gutschrift abgezogen, bzw. belastet.
6. Zahlungen
Die Rechnungen sind innerhalb der auf der Auftragsbestätigung
vereinbarten Frist rein netto zahlbar, ohne jeden Abzug. Für
verspätete Zahlungen wird ein bankenüblicher Verzugszins
berechnet.
7. Eigentumsvorbehalt.
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung
des Rechnungsguthabens im Eigentum der EPV Components.
8. Garantie
EPV Components übernimmt während 24 Monaten ab Lieferung die
Garantie für nachweisbare Material- und Fabrikationsfehler.
Erweist sich die Lieferung bei der Abnahme nicht als
vertragsgemäss, so hat der Kunde der EPV Components Gelegenheit
zu geben, die Mängel zu beheben oder er kann Ersatzlieferung
verlangen. Von der Garantie ausgeschlossen sind Schäden infolge
natürlicher Abnützung, höherer Gewalt, Missachtung von
Betriebsvorschriften, sowie Eingriffe des Kunden oder Dritter in
Geräte der EPV Components ohne deren schriftliche Zustimmung.
Die EPV Components übernimmt keinerlei Haftung für Schäden
irgendwelcher Art, die durch den Einbau oder die Anwendung ihrer
Hersteller oder deren Teile entstanden sind.
9. Annullierungen
Die Annullierungen von Bestellungen sind nur mit
schriftlicher Zustimmung der EPV Components möglich. Kosten, die
bereits entstanden sind oder Preiserhöhungen zufolge
Bestellungsreduktion, sind vom Besteller zu übernehmen. Die
Teillieferungen eines Abrufauftrages sind innerhalb der
vereinbarten Frist abzurufen, andernfalls wird die EPV
Components die entsprechenden Lieferungen und die
Rechnungsstellung veranlassen.
10. Anwendbares Recht / Erfüllungsort und Gerichtsstand.
In jedem Falle gilt unter Ausschluss ausländischen Rechts nur
Schweizer Recht. Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide
Vertragsteile ist CH-6300 Zug.
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